Beurkundungen und Beglaubigungen

Das Notariat bietet Ihnen eine Kombination aus notarieller Dienstleistung (Beurkundungen und Beglaubigungen) und gerichtlicher Zuständigkeit.

  • Grundstückskaufverträge, Wohnungseigentumsverträge

  • Gesellschaftsrechtliche Verträge

  • Erbrechtliche Angelegenheiten (Testamente, Erbverträge etc.)

  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Vollmachten aller Art (z.B. Vorsorgevollmachten)

  • Verträge für Firmengründungen ( GmbH, OHG; KG usw)

 

Bei arbeitsrechtlichen Vorgängen wie der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, Geschäftsführerregelungen oder Betriebsübertragungen können notarielle Regelungen und arbeitsrechtliche Fragen eng miteinander verknüpft sein. In solchen Fällen unterstützt Sie unser Anwalt für Arbeitsrecht in Gronau mit fundierter rechtlicher Beratung. 

 

 

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