Verkehrsrecht

Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf einen Fachsanwalt für Verkehrsrecht. Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel – mit klarer Rechtssicherheit. Das Verkehrszivilrecht besteht aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht behandeln die Fragen der Haftung für Schäden o. a., insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Vertretung in Bussgeld- und Verkehrsstrafsachen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Punkte in Flensburg..)

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